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Smart City Strategie - 7 Stadtziele
Die 7 strategischen Ziele der Stadt Göttingen, ihrer Eigengesellschaften und Eigenbetriebe
Erklärtes Ziel der Stadt Göttingen ist es, dass heute lebende Menschen ihre Bedürfnisse befriedigen können, ohne dabei zu riskieren, dass künftige Generationen dies nicht mehr tun können. Dabei geht es um die Umsetzung der UN‐Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene und damit um ökologische Tragfähigkeit, soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe sowie ökonomische Zukunftsfähigkeit.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei folgenden sieben strategischen Zielen der Stadt Göttingen zu.
1. Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unter besonderer Berücksichtigung von Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität
Die Stadt Göttingen verfolgt eine nachhaltige Gesamtstrategie mit den Zielen Klimaschutz, zukunftsorientierter und verantwortungsvoller Umgang mit dem Klimawandel sowie die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Hierzu wird die Stadt Göttingen den vom Rat beschlossenen Klimaplan 2030 mit seinen vielfältigen und umfassenden Teilmaßnahmen umsetzen und dabei zur Dokumentation ihres Engagements das Klimabudget im jeweiligen Haushalt weiterentwickeln. Die Stadt Göttingen verpflichtet sich zum sparsamen und „nachhaltigen“ Umgang mit den Naturgütern. Die Bauleitplanung erfolgt energieeffizient, ressourcenschonend und klimaschützend. Bei der Quartiersentwicklung werden Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung integriert. Eine klimaschonende Mobilität in der Stadt wird für alle Bevölkerungsgruppen und Verkehrsarten mit dem Anspruch einer Stärkung des Mobilitätsverhaltens zugunsten des Umweltverbundes gefördert. Durch eine dauerhafte substanzerhaltende Pflege und artenreiche Weiterentwicklung öffentlichen Grüns und des Stadtwaldes und der Gewässer werden die qualitativ hochwertige Naherholungsfunktion sowie der Schutz des Naturhaushaltes im Stadtraum gewährleistet.
2. Göttingen ‐ Stadt mit Lebensqualität
Oberstes Ziel der Stadt Göttingen ist es, die Lebensqualität der in ihr lebenden Bürger*innen zu fördern. Die Stadt Göttingen richtet ihr Handeln bei der Erreichung dieses Ziels danach aus, dass alle hier lebenden Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Alter, ihrer Sprache, ihrer Herkunft und Heimat, ihres Glaubens und ihrer religiösen oder politischen Anschauungen oder eine Behinderung bzw. Nicht-Behinderung in gleichem Maße am gesellschaftlichen Leben und der städtischen Gemeinschaft teilhaben können. Dort, wo diesbezüglich noch Defizite bestehen, werden durch gezielte Förderung geeigneter Maßnahmen Verbesserungen erzielt. Die Stadt Göttingen richtet ihr Handeln an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit aus. Sie gewährleistet und stellt die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit öffentlicher Räume sicher und schützt die in ihr lebenden Menschen vor Gesundheitsgefahren, die insbesondere durch Umweltschädigungen hervorgerufen, sofern die Möglichkeiten hierzu in ihren Einfluss‐ und Zuständigkeitsbereich fallen. Die Stadtentwicklung und Raumordnung erfolgt ausgewogen und mit der Perspektive einer wachsenden Stadt; die wechselseitigen Beziehungen zwischen der Stadt und ihrem Umland werden hierbei berücksichtigt. Bestehende quartiersbezogene soziale Angebote insbesondere in den Stadt‐ und Ortsteilen sollen verstetigt und weiterentwickelt werden; hinzu können bei vorheriger Feststellung des Bedarfs neue, lokal begrenzte Angebote treten. Die Stadt hält für die hier lebenden Menschen attraktive Flächen für Freizeitaktivitäten und Naherholung sowie Orte der Begegnung bereit und entwickelt solche Orte weiter. Die Stadt begreift Kultur als zentrale Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe. Sie sorgt für ein vielfältiges und abwechslungsreiches Kulturangebot und richtet ihre Förderung der kulturellen Aktivitäten daran aus, dass für alle gesellschaftlichen Gruppen Angebote vorgehalten werden. Die Möglichkeit, Sport zu treiben, bietet über den hierdurch gewonnenen Freizeitwert hinaus die Möglichkeit der Gesundheitsförderung sowie der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zum Erhalt und zur Verbesserung ihres attraktiven und bedarfsgerechten Freizeit‐ und Sportangebots setzt die Stadt daher ihr Sportkonzept um.
3. Wirtschaftlichen Erfolg langfristig sicherstellen
Das wirtschaftliche Handeln der Stadt dient dem Gemeinwohl. Die kommunale Infrastruktur wird unter wirtschaftlichen, energetischen und nutzungsabhängigen sowie substanz‐ und werterhaltenden Aspekten erhalten und gemäß den Anforderungen der Digitalisierung im Wirtschafts‐ und Sozialleben und der demografischen Veränderungen sowie der ökologischen Tragfähigkeit weiterentwickelt. Die Stadt Göttingen verfolgt eine zukunftsgewandte Standortentwicklung und setzt auf eine Wirtschaftsförderung, die in besonderer Weise die Verbindungen von Unternehmen und wissenschaftlichen Innovationen und wirtschaftliches Wachstum schaffen. Eine moderne digitale Infrastruktur in der Smart City Göttingen wird bereitgestellt. Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Göttingen sind ein Anliegen der Stadt. Die städtischen Unternehmen und Beteiligungen werden auf Konzernebene im Sinne der strategischen Ziele der Stadt gesteuert. Alle in Göttingen ansässigen Unternehmen werden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und Innovationsfähigkeit unterstützt. Soziale und ökologische Aspekte sind im Rahmen der Wirtschaftsförderung besonders zu berücksichtigen. Die Stadt unterstützt aktiv unternehmerische Neugründungen und Ausgründungen unter Berücksichtigung der städtischen Klima‐ und Stadtentwicklungsziele. Die dauernde Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzen wird sichergestellt. Stadt und städtische Gesellschaften verpflichten sich zu einem ökologisch und sozial nachhaltigen Finanzanlagenmanagement (Divestment) sowie zur nachhaltigen Beschaffung.
4. Soziale Chancengleichheit gewährleisten
Die Stadt fördert konfliktarme Sozialstrukturen und stärkt die Integrationsfähigkeit einzelner Stadteile durch Stadtteilzentren und die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Stadt Göttingen verfolgt das Ziel einer aktiven Armutsbekämpfung, insbesondere durch mehr Chancengleichheit durch ein breites Netzwerk gegen Kinderarmut. Die vorhandenen öffentlichen Angebote und Dienstleistungen im Hinblick auf Inklusion und Integration werden weiterentwickelt. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die aufgrund ihres Alters, gesundheitlicher Einschränkungen, einer Behinderung, ihrer sozialen Lage, ihres Bildungs‐ oder Migrationshintergrundes benachteiligt sind, wird angestrebt. Die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadtverwaltung, den Eigengesellschaften und Eigenbetrieben sowie in der Stadtgesellschaft wird gefördert. Die Stadt Göttingen widmet sich mit einem geschlechtergerechten Haushalt kontinuierlich dem u. a. im Grundgesetz verankerten Auftrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Stadt Göttingen verfolgt das Ziel der Vermeidung sozialräumlicher Segregation im Stadtgebiet. In den Gebieten der Sozialen Stadt erfolgen fachübergreifende Maßnahmen und der Einsatz von eingeworbenen sozialintegrativen Fördermitteln zur Aufwertung und besseren Lebensqualität in den Quartieren.
5. Bildungsgerechtigkeit steigern und stabilisieren
Die kommunale Ebene ist Ausgangspunkt für Bildungsprozesse in den verschiedenen Lebensphasen der Menschen. Die Umsetzung des Leitbildes Bildungsgerechtigkeit wird über ein vernetztes System von Erziehung, Bildung und Betreuung im Rahmen der Göttinger Bildungslandschaft angestrebt. Die kommunale Bildungsplanung in der Stadt Göttingen fördert die Zusammenarbeit aller Bildungs‐, Betreuungs‐ und Erziehungsakteur*innen, nicht nur in Schulen, Kindertagesstätten, öffentlicher und freier Kinder‐ und Jugendarbeit sowie Quartiers‐ und Familienzentren, sondern auch von kommerziellen wie auch nichtkommerziellen Anbietern aus den Bereichen Kultur, Sport und Weiterbildung. Konkret werden vorrangig die den individuellen Bedürfnissen im Sinne der UN‐Behindertenrechtskonvention angepassten Bildungs‐, Erziehungs‐, Betreuungs‐ und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht weiterentwickelt und/oder neu geschaffen.
6. Internationalität durch offene Willkommenskultur stärken
Die Stadt Göttingen nimmt ihre Verantwortung zur Implementierung einer Willkommenskultur der Stadtgesellschaft für alle Neubürger*innen wahr. Göttingen ist eine Einwanderungsstadt, die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Eingewanderten fördert. Die Stadt strebt an, Migrant*innen eine dauerhafte Perspektive in Göttingen zu bieten. Der Erwerb der deutschen Sprachkompetenz, Aus‐ und Weiterbildung und Erwerbstätigkeit von Migrant*innen werden als wichtigste Elemente einer selbständigen Lebensführung und Bestandteil gelungener Integration gefördert. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden auf ihrem Weg zur guten Bildung und Ausbildung unterstützt. Ihnen wird eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die Unterbringung und Integration von Geflüchteten erfolgt sozial verantwortungsvoll. Die Art der Unterbringung muss die besten Integrationsvoraussetzungen gewährleisten. Das langfristige Ziel einer dezentralen Unterbringung von Geflüchteten in regulären Wohnraum ist demgegenüber sekundäres Ziel. Mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und den freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer*innen wird eine enge und zielorientierte Zusammenarbeit und Vernetzung betrieben.
7. Bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten
Räumliche Ressourcen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums werden durch eine sozial gerechte, sowie eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung bedarfsgerecht bereitgestellt. Eine sozialgerechte und Ressourcen schonende Bodennutzung wird gewährleistet. Junge Familien sollen über die Fördermöglichkeiten von Stadt und Land intensiv informiert und bei der Antragstellung unterstützt werden. Die Oberbürgermeisterin und die Dezernate für Soziales und Bauen wirken auf die Schaffung neuer Kapazitäten von sozial gebundenem und bezahlbarem Wohnraum hin, sowohl im Neubau als auch ggf. durch den Erwerb von Bindungen im Bestand. Die Stadt Göttingen bekennt sich zu den im Bündnis für Wohnen festgelegten Zielen und unterstützt die Akteur*innen bei deren Umsetzung. Dem Wohnraummangel, dem hohen Mietpreisniveau und den auslaufenden Sozial‐ und Mietpreisbindungen wird durch eine prioritäre Förderung des sozialen und bezahlbaren Mietwohnungsbaus in Göttingen begegnet. Dabei sind Quoten für barrierefreie Wohnungen im Sinne der Landesbauordnung anzustreben. Der soziale und bezahlbare Wohnungsbau entsteht verteilt auf das gesamte Stadtgebiet und nicht konzentriert in einzelnen homogenen Stadtquartieren. Die Stadt Göttingen entwickelt den kommunalen Wohnungsbau weiter. Beim Verkauf von Flächen wirkt die Stadt Göttingen preisdämpfend auf den Grundstücksmarkt ein und fördert die Beschaffung von Wohnraum für Familien mit Kindern. Die Nutzung von bestehendem Wohnraum und Baugrund hat hohe Priorität. Die Stadt Göttingen setzt sich für die Verhinderung von Leerstand ein. Die Stadt soll vermehrt ihr Vorkaufsrecht ausüben.
